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Riester-Nachfolger 2027 – was aus deinem Riester-Vertrag wird
Kurz erklärt
Ab 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ab. Bestehende Riester-Verträge haben Bestandsschutz und laufen unverändert weiter – ein Wechsel ins neue System ist freiwillig.
Das Altersvorsorgedepot ist der offizielle Riester-Nachfolger: Ab 2027 löst die reformierte private Altersvorsorge die Riester-Rente ab. Wenn du einen Riester-Vertrag hast, musst du jetzt nichts überstürzen – hier erfährst du, was gilt, was sich ändert und welche Optionen du hast.
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Du kannst deinen Vertrag also unverändert weiterführen. Niemand zwingt dich zum Wechsel.
Verliere ich meine Förderung, wenn ich wechsle?
Du kannst in ein neues Produkt wechseln, ohne die bereits erhaltene Förderung zurückzahlen zu müssen. Damit steht dir der Weg in ein renditeorientiertes Altersvorsorgedepot offen, wenn du das möchtest.
Was muss ich wissen, wenn ich meinen Altvertrag behalte?
Bestehende Riester-Verträge behalten Bestandsschutz und laufen unter ihren bisherigen Förderbedingungen weiter; sie werden nicht automatisch umgestellt. Wichtig: Schließt du selbst einen neuen geförderten Vertrag ab, wechselst du in die neue Fördersystematik, und der Bestandsschutz für deinen Altvertrag endet. Ein Wechsel kann außerdem Abschluss- oder Vertriebskosten auslösen. Diese Entscheidung trifft jede Person für ihre eigenen Verträge – in einer Ehe kann also ein Partner wechseln und der andere seinen Altvertrag behalten (mehr dazu, inklusive der mittelbaren Zulage für nicht erwerbstätige Ehepartner).
Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen und verkündet (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 156 vom 29.05.2026); die neue Förderung gilt ab 1. Januar 2027. Werte auf Basis des Gesetzestextes. Offen sind nur noch einzelne untergesetzliche Details, etwa zur Verordnung für das staatliche Standarddepot. Stand: August 2026.
Was ist neu gegenüber Riester?
- Förderlogik: Statt der einkommensabhängigen Riester-Förderung gilt eine beitragsproportionale Zulage (50 % auf die ersten 360 €, 25 % bis 1.800 €, max. 540 €).
- Anlage: Renditeorientierte ETFs/Fonds sind möglich – ohne die bei Riester übliche 100-%-Beitragsgarantie.
- Berechtigte: Neu auch Selbstständige; Beamte sind klar einbezogen.
- Auszahlung: frühestens ab 65, bis zu 30 % Einmalentnahme, nachgelagerte Besteuerung.
Soll ich wechseln oder bei Riester bleiben?
Das hängt von deinem Einzelfall ab: bestehende Garantien, Kostenstruktur deines Altvertrags, Zeithorizont und Risikobereitschaft. Ein Wechsel kann mehr Rendite-Chance und niedrigere Kosten bringen, gibt aber Garantien auf. Diese Seite ist eine Orientierung und keine Beratung – bei Unsicherheit hilft eine unabhängige Beratung. Unsere neutrale Vergleichsseite Depot vs. Versicherung hilft dir bei der Einordnung.
FAQ: Riester-Nachfolge
Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen?
Nein. Bestehende Verträge haben Bestandsschutz und können weiterlaufen.
Verliere ich meine Förderung, wenn ich wechsle?
Nein, ein Wechsel in ein neues Produkt ist ohne Rückzahlung der bisherigen Förderung möglich.
Kann ich meinen Riester ins Altersvorsorgedepot übertragen?
Ein Übertrag/Wechsel ist vorgesehen; die konkreten Übertragungsmodalitäten legen die Anbieter in ihren Vertragsbedingungen fest.
Lohnt sich der Wechsel?
Das ist individuell – niedrigere Kosten und Rendite-Chance stehen dem Verzicht auf Garantien gegenüber.
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?
Er läuft weiter. Bestehende Riester-Verträge haben Bestandsschutz und bleiben unter ihren bisherigen Förderbedingungen bestehen; sie werden nicht automatisch umgestellt.
Was ändert sich gegenüber Riester?
Die Zulage ist beitragsproportional statt einkommensabhängig (50 % auf die ersten 360 €, 25 % bis 1.800 €, max. 540 €), renditeorientierte ETFs und Fonds sind ohne 100-%-Beitragsgarantie möglich, Selbstständige sind neu förderberechtigt, und die Auszahlung beginnt frühestens ab 65 mit bis zu 30 % Einmalentnahme.
Endet der Bestandsschutz, wenn ich einen neuen Vertrag abschließe?
Ja. Schließt du selbst einen neuen geförderten Vertrag ab, wechselst du in die neue Fördersystematik, und der Bestandsschutz für deinen Altvertrag endet.
Marcel Knoll
Fachautor für private Altersvorsorge
Ausgebildeter Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK), geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK), Fachmann für Finanzanlagen (DVA) und Bachelor of Arts in Insurance Management (TH Köln). Er bereitet die Regeln der geförderten Altersvorsorge verständlich, neutral und faktenbasiert auf.
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