Zuletzt aktualisiert:
Altersvorsorge für Ehepartner 2027 – mittelbare Zulage für Nicht-Erwerbstätige
Auch wer selbst nicht erwerbstätig ist – etwa als Hausfrau oder Hausmann –, kann ab 2027 von der geförderten Altersvorsorge profitieren. Man spricht von mittelbarer Zulageberechtigung.
So funktioniert die mittelbare Zulage
Ist ein Ehepartner unmittelbar zulageberechtigt (z. B. als Arbeitnehmer:in), kann der andere Partner über einen eigenen Vertrag ebenfalls die staatliche Zulage erhalten. Dafür gelten drei Voraussetzungen: Der erwerbstätige Partner ist unmittelbar zulageberechtigt, der nicht erwerbstätige Partner hat einen eigenen Vertrag, und dieser zahlt einen eigenen Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr ein. Die maximale Grundzulage für mittelbar Berechtigte beträgt 175 Euro pro Jahr; hinzu kommen kann die Kinderzulage.
Stand 2026, Angaben können sich bis zum Inkrafttreten ändern; im Einzelfall Anbieter/Steuerberatung prüfen.
Berechnung für den erwerbstätigen Partner
Dieser Rechner berechnet die unmittelbare, beitragsproportionale Förderung – nicht die mittelbare Zulage. Ist der erwerbstätige Partner unmittelbar zulageberechtigt, kann er oder sie die eigene Förderung mit unserem Hauptrechner berechnen. Für den mittelbar berechtigten Partner gelten stattdessen die oben genannten festen Beträge.
Passt vielleicht auch zu dir
Für Selbstständige
Neu förderberechtigt: Zulage und Steuervorteil ohne Arbeitgeberzuschuss berechnen.
Für Beamte
Wie Beamt:innen von der Grundzulage profitieren – trotz eigenem Versorgungssystem.
Für Berufseinsteiger:innen
Einsteigerbonus von 200 € plus Grundzulage – warum sich ein früher Start lohnt.
Für Familien mit Kindern
Kinderzulage von bis zu 300 € pro Kind und Jahr – Rechenbeispiel für Familien.
Für Geringverdiener:innen
Schon ab 120 € Eigenbeitrag pro Jahr gibt es die volle 50-%-Förderquote.
FAQ für Ehepartner
Meine Frau/mein Mann ist nicht berufstätig – gibt es trotzdem Förderung?
Ja, über die mittelbare Zulageberechtigung, solange der andere Partner unmittelbar berechtigt ist und ein eigener Vertrag mit mindestens 120 Euro Jahresbeitrag besteht.
Wie hoch ist die Zulage für mittelbar Berechtigte?
Bis zu 175 Euro Grundzulage im Jahr, ggf. plus Kinderzulage.
Muss der nicht erwerbstätige Partner auch selbst einzahlen?
Ja, ein eigener Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr ist Voraussetzung.
Über den Autor / die Redaktion
TODO: Name und Qualifikation der verantwortlichen Autor:in bzw. Redaktion ergänzen (z. B. fachliche Ausbildung/Zulassung im Bereich Steuern oder Finanzen). Bis dahin: Inhalte werden redaktionell auf Basis der öffentlich verfügbaren Quellen unten gepflegt und erheben keinen Anspruch auf eine individuelle Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.
Quellen / Weiterführende Informationen
- BMF – FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
- LBS – Riester-Reform 2027
- DHW Steuerberatung – Reform der Riester-Rente ab 2027
TODO: sobald der Gesetzgebungsprozess final abgeschlossen ist, hier konkrete Verweise auf den finalen Gesetzestext bzw. die einschlägige BMF-Verlautbarung ergänzen.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite bietet weder Steuer- noch Anlage- oder Versicherungsberatung und ersetzt keine individuelle fachkundige Beratung.